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Fakultät für deutsche Ingenieur- und Betriebswirtschaftsausbildung (FDIBA)
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Benutzungsordnung für die Bibliothek der Fakultät für deutsche Ingenieur- und Betriebswirtschaftsausbildung (FDIBA) an der Technischen Universität Sofia.

Die Bibliothek an der Fakultät für deutsche Ingenieur- und Betriebswirtschaftsausbildung(FDIBA) wurde mit der finanziellen Unterstützung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes(DAAD) und der beiden Partneruniversitäten der FDIBA – der Universität Karlsruhe und der TU Braunschweig – gegründet. Sie dient vorrangig der Forschung und Lehre. Die Bestellung der Bücher für den Bücherbestand der Bibliothek richtet sich nach den an der Fakultät unterrichteten Fächern und Disziplinen.

Inhaltsübersicht:

§ 1    Zulassung zur Benutzung Die Bibliothek kann von allen Mitgliedern und Angehörigen der FDIBA – Lehrkräften, Studenten, Angestellten - gebührenfrei benutzt werden. Um einen Bibliotheksausweis zu beantragen sind folgende Papiere vorzulegen: · Studierende: Personalausweis, Studentenbuch und aktuelles Passfoto. · Lehrkräfte und Angestellte: Personalausweis und aktuelles Passfoto. Andere Personen – Lehrkräfte, DoktorandInnen und StudentInnen - können zur Benutzung zugelassen werden, soweit eine Genehmigung dazu des Dekans der FDIBA vorliegt und die entsprechende Bibliotheksgebühr bezahlt wurde. Letzte ist genauso hoch wie die Gebühr der Bibliothek der TU Sofia. Jeder Benutzer der Bibliothek hat sich so zu verhalten, dass kein anderer in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestand, Kataloge, Einrichtung und Gebäude keinen Schaden leiden. Als schwerwiegender Verstoß gilt insbesondere das Beschädigen von Schriften, auch durch Anstreichen oder Beschreiben, das Heraustrennen von Seiten, die Wegnahme von Schriften oder Teilen davon, auch ohne Zueignungsabsicht, sowie das absichtliche Verstellen von Schriften.

§ 2    Ausleihe Gegen Hinterlegung des Bibliotheksausweises können Bücher und andere Bibliotheksmaterialien nur von Lehrkräften, StudentInnen, DoktorandInnen und Angestellten der FDIBA ausgeliehen werden. Die Bücher sind vom Benutzer selbst zu holen. Von den Büchern, die mehrfach vorhanden sind, ist nur ein Exemplar ausleihbar. Kataloge, Lexika, Wörterbücher, Diplomarbeiten und Studienarbeiten sind nicht ausleihbar. Bücher, die nur einfach vorhanden sind, sind ausnahmsweise von dem jeweiligen, für das Fach zuständigen DozentInnen gegen einen Ausleihvermerk zu entleihen. Die Ausleihfrist für Lehrbücher beträgt 15 Tage, diese Frist ist für andere zusätzliche Unterrichtsmaterialien wie z.B. Umdrücke zur Vorlesung 180 Tage. Diese Frist kann, wenn es momentan keine Nachfrage gibt, bis zu zweimal verlängert werden. Für eine weitere Verlängerung braucht man die Genehmigung des jeweiligen, für das Fach zuständigen Dozenten/Dozentin. Mehr als 20 Titel dürfen nicht ausgeliehen werden.

§ 3    Ordnungsmaßnahmen Wird die Leihfrist überschritten, so ist eine Mahnung zu zahlen. Diese beläuft sich auf 0.10 Lw. für jedes Buch pro Tag. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Schriften hat der Benutzer innerhalb von 30 Tagen Schadensersatz zu leisten. Er hat zu diesem Zweck nach Entscheidung der Bibliothek entweder ein vollwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen oder einen dreifachen Geldersatz zu leisten. Wer schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Ordnung verstößt, kann im Rahmen der internen Ordnungen der TU Sofia und der FDIBA vom Dekan der Fakultät zur Rechenschaft gezogen und dementsprechend bestraft werden.

Sofia, 09.03.2005                                                                                                                           Dekan der FDIBA:

                                                                                                                                                                          ( Prof. Dr. Ing. I. Boyadijev)

Diese Benutzungsordnung tritt am 07.04.2005 nach einem Beschluss des Fakultätsrates der FDIBA in Kraft und wird durch Aushang in der Bibliothek bekannt gegeben.
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